Seit dem 21.07.2026 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgelegt.
Der folgende Artikel beschreibt den aktuellen Stand und gibt ergänzende Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit als alternative Fördermöglichkeit für selbstgenutzte Einfamilienhäuser. Wenn Sie Informationen zur alten Förderung suchen, finden Sie diese hier.
Die offiziellen Informationen der KfW finden Sie hier.
In den meisten Fällen wurde die Förderung nach BEG deutlich reduziert. Ergänzend werden Fördersätze und Förderhöchstsummen in halbjährlichem Turnus jeweils zum 1.2. bzw. 1.8. eines jeden Jahres nach unten angepasst. Bei der Antragstellung sollte daher darauf geachtet werden, nicht durch zu späte Bearbeitung in diese Datumsfalle zu geraten. Bei der steuerlichen Förderung gibt es bis jetzt keine Änderungen. Es ist unklar, ob hier noch angepasst wird.
Quelle: Fachverband SHK Baden-Württemberg