Unser neue WIN!-Charta-Nachhaltigkeitsbericht 2023 ist fertig

Über die zwölf Leitsätze der WIN!-Charta verpflichten sich Unternehmen zu Grundwerten, einem verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt und der Identifikation mit ihrer Region. Auch Aspekte wie Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Integration oder Ressourceneffizienz gehören dazu. Selbstverständlich war wir, die Firma Gabriel, 2014 einer der Erstunterzeichner. Denn die 12 Leitsätze die das Umweltministerium Baden-Württemberg der WIN-Charta zu Grunde legt, sind schon seit vielen Jahren für uns selbstverständlich.

Ein jährlicher Nachhaltigkeitsbericht der sowohl auf der eigenen Website, als auch auf der Website der WIN!-Charta veröffentlicht wird, ist verpflichtend um weiterhin dabei zu sein.

Unser neue WIN!-Charta-Nachhaltigkeitsbericht 2023 ist fertig.

Das erste Mal veröffentlichen wir hier unsere CO2-Bilanz. Woher unsere 16,53 t CO2-Emissionen kommen, können Sie hier anschauen.

Die Glaubwürdigkeit des WIN!-Charta-Unterzeichnerlogos beruht auf Transparenz und sichtbaren Aktivitäten. Die Unterzeichner der WIN!-Charta (also z. B. wir) verpflichten sich daher zu einer jährlichen Berichterstattung, die über den erreichten Umsetzungsstand ihrer Maßnahmen und das WIN!-Projekts informiert. Diese muss zwingend, neben der firmeneigenen Website, auf der Website der WIN!-Charta veröffentlicht werden.Erst danach bekommt der Betrieb das WIN!-Charta-Siegel für das jeweilige Jahr zuerkannt. Ab 2018 gibt es das Siegel nur noch ohne Jahreszahl.

Uns ist es ein Anliegen unsere Kunden zu Informieren und so die Nachhaltigkeit auch nach außen zu tragen.

Der neue Bericht der WIN!-Charta ist so gestaltet, dass er die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU für Nachhaltigkeitsberichtserstattung erfüllt.

Diesen Anforderungen stellen wir uns! Wir müssten sie aber nicht erfüllen, da diese Anforderungen nur für große Unternehmen – ab 500 Mitarbeiter – und Unternehmen „von öffentlichem Interesse“ wie z.B. börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und solche Unternehmen, die von den Mitgliedstaaten ausdrücklich als Unternehmen von öffentlicher Bedeutung bestimmt wurden, gilt. Uns ist es wichtig zu zeigen, dass diese Anforderungen ein kleiner Handwerksbetrieb leisten kann und so ein Vorbild für deutlich größere Betriebe ist.

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